Zulassung

Welche Möglichkeiten habe ich bei der Zulassung meines Fahrzeugs ?

Saisonkennzeichen

Relativ einfaches Kostensparmodell. Man beantragt ein Kennzeichen z.B nur für April – Oktober (04 – 10) und zahlt auch nur diesen Zulassungszeitraum. Möglich sind 2 – 11 Monate.

Nachteil: Die meisten Versicherungen verlangen ein zugelassenes Zweitfahrzeug und außerhalb dieses Zeitraums ist fahren nicht erlaubt – auch nicht in die Werkstatt etc.

H – Kennzeichen

Zwei Vorteile bietet das Oldtimer-Kennzeichen:
  • Der Jahres-Steuersatz beläuft sich auf nur 191,73 Euro.
  • Fahrzeuge mit H fallen nicht unter die Feinstaubregelung

Eine Hürde ist das Fahrzeugalter, das liegt bei mindestens 30 Jahren ( Datum Erstzulassung ). Zur Erteilung eines H-Kennzeichens ist auch eine Begutachtung nach § 21c StVZO durch den TÜV anhand des “Anforderungskatalogs für die Begutachtung von Oldtimern” nötig.

07 -Kennzeichen

Das 07-Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer genutzt werden. Es wird als sogenanntes “Wechselkennzeichen” für bis zu 10 Fahrzeuge erteilt. Leider nicht so unkompliziert wie bei unseren Eidgenossen.

Als Nachteil des 07-Kennzeichen im Vergleich zum H-Kennzeichen muss genannt werden, das lediglich die Teilnahme an  Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) erlaubt sind. Das führen eines Fahrtenbuches ist Pflicht!

Am 01.03.2007 wurden die Zulassungbedingungen geändert. Voraussetzung für die Erteilung ist ein Mindestalter von mindestens 30 Jahren. Das bedeutet, dass die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegen muss. Bislang musste ein Fahrzeug, welches mit einem 07-Kennzeichen geführt werden sollte, lediglich 20 Jahre alt sein. Ebenso muss die TÜV Prüfung abgelegt werden.

Wer bereits ein rotes 07er Oldtimerkennzeichen besitzt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass allen bereits vergebenen 07er Kennzeichen, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein umfassender Bestandsschutz gewährt wird.

Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191,73 Euro, unabhängig davon, wieviele Fahrzeuge damit bewegt werden und welches Typenschild jeweils den Heckdeckel ziert.

Wechselkennzeichen

Seit 01.07.2012 gibt es nun die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens.

Das Kennzeichen besteht aus 3 Teilen. Ein Wechselelement, das vor jeder Fahrt am genutzten Fahrzeug anzubringen ist und einem fest am jedem Fahrzeug angebrachtem Teil. Das Wechselement beinhaltet das eigentliche Kennzeichen mit einem kleinen „w“ über dem Ländersiegel. Der feste Teil enthält die letzte Ziffer, bei Oldtimern mit dem Zusatz „H“, und das Kennzeichen „en minature“

“Das hört sich gut an”, wird der Kenner sagen und weise feststellen: “Wie in Österreich und der Schweiz!” Leider nicht.

In den Alpenrepubliken dürfen gleich drei Fahrzeuge einer Klasse auf ein Kennzeichen zugelassen werden – nur für das größte werden Kfz-Steuern fällig. Nicht mit unserem Finanzminister!  Ergo muss für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer gezahlt werden!

Es besteht auch nur für 2 Fahrzeuge die Möglichkeit zu wechseln und  nur dann, wenn sie in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen verwendet werden können – etwa der Klasse “M1”.

Klasse M 1  = Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze

Klasse L      = Krafträder, Leichtkrafträder

Klasse O 1   = Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg

Auch von der Versicherungsseite gibt es nichts Gutes zu berichten: “Das Prämienangebot wird voraussichtlich nicht günstiger ausfallen als für Saisonkennzeichen, denn die Nachfrage wird sehr gering bleiben”, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Hier sollte man genau prüfen, da manche Versicherer bis zu 25% Rabatt oder Sonderkonditionen anbieten, andere gar nichts.

Die Kosten tragen letztlich die Autofahrer, denn auch beim Straßenverkehrsamt werden Gebühren und Sachkosten fällig für zwei Fahrzeuge, hinzukommen die Kosten für die Kennzeichen.

Als wenn das ganze nicht schon kompliziert genug wäre, kommt noch folgendes. Bisher dachten viele die letzte Ziffer wäre die 1 und die 2 – NEIN! Den beiden Fahrzeugen wird jeweils ein eigenes Kfz-Kennzeichen zugeteilt, wobei sich beide Kennzeichen nur in der letzten Ziffer unterscheiden dürfen. Dies ist z.B auch bei der Reservierung von Wunschkennzeichen zu beachten. Ein bereits bestehendes Kennzeichen kann nur zum Wechselkennzeichen werden, wenn noch eine dazu passende Nummer frei ist. Da könnte dann schnell mal das ergatterte Wunschkennzeichen hopps gehen, da W122 oder W124 weg sind :-0 (obwohl geht 2 Ziffern überhaupt??)

*Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit